Was brauche ich um im Lausitzer Seenland zu angeln?
Zunächst einmal braucht jeder Angler eine allgemeine Berechtigung, um angeln zu dürfen. Das ist in den meisten Fällen ein Fischereischein oder eine Fischereiabgabe. Zu dieser Erlaubnis braucht man für jedes Gewässer, an dem man angeln möchte eine Genehmigung. Diese bekommt man meist in Form einer Angelkarte. Für Gewässer, die im Deutschen Angelerverband e.V. (DAV) gelistet sind, ist eine solche Angelkarte nicht notwendig, vorausgesetzt man ist Mitglied in den jeweiligen Angelverbänden des Bundeslandes und somit Mitglied des DAV. Bei Nicht-DAV-Gewässern ist eine (Gast-)Angelkarte aber auf jeden Fall erforderlich.
An den brandenburgischen Seen, wie Gräbendorfer See und Talsperre Spremberg zahlen Gäste, die keine Fischereierlaubnis besitzen, die Fischereiabgabe und können somit auch ohne eigenen Fischereischein angeln, allerdings nur auf Friedfische.