Barbara-Kanal
Der Barbara-Kanal ist die schiffbare Verbindung zwischen dem Geierswalder See und dem Partwitzer See. Die Befahrung des Barbarakanals ist mit Wasserfahrzeugen möglich. Grundlage sind die gesetzlichen Bestimmungen gemäß der Schiffbarkeitserklärung des Barbara-Kanals.
Kanal
- Länge: 1.150 m
- zulässiger Tiefgang: T ≤ 1,20 m
- Niveau Kanalsohle: 97,5 m NHN
Wehranlage:
- max. Durchfahrtsbreite: 5,20 m
- lichte Durchfahrtshöhe: 3,05 m bei 101,00 m NHN
Bitte beachten Sie: Es gelten hier zusätzlich alle für den Geierswalder und Partwitzer See geltenden Bestimmungen.
- Es gelten die Regeln der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, insbesondere die allgemeine Sorgfaltspflicht gemäß § 1.04. (BinSchStrO).
- In Kanälen gilt grundsätzlich Liegeverbot.
Durchfahrtsregelungen
-
Die Einfahrt erfolgt zur halben Stunde aus Richtung Westen vom Geierswalder See und zur vollen Stunde aus Richtung Osten vom Partwitzer See, jeweils bis längstens 10 Minuten danach.
- Für die Wartezeiten (max. 50 Minuten) stehen die Wartestellen zum Festmachen in den Seen zur Verfügung.
- Nach Erreichen der für sie erlaubten Zeitspanne können die Boote die Durchfahrt nacheinander antreten.
- Für eintretende Not- und Havariefälle oder zum Festmachen infolge von Fehlverhalten zur Regelung des zeitlichen Richtungsverkehrs stehen vor dem Wehrbauwerk Kurzhaltstellen zur Verfügung.
- Die Belegung durch Schiffe / Boote kann beidseitig erfolgen, Motor- und Sportboote bis 3,00 m Breite können kanalseitig festmachen.
- Die Durchfahrt durch das Komplexbauwerk Wehr – Brücke ist eine Engstelle im Barbara-Kanal.
Der Barbara-Kanal ist ganzjährig nutzbar.
Kontaktdaten
Ansprechpartner: Zweckverband Lausitzer Seenland Sachsen
Telefon: 03571–6054302
Fax: 03571–6076559
E-Mail: zvsachsen@zweckverband-lss.de
Web: www.zweckverband-lss.de